Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN MOTORCYCLES UNITED B.V. – B2B
Die Motorcycles United B.V. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit satzungsgemäßem Sitz in Assen, Niederlande, und Geschäftsstelle in NL-9731 AW Groning, Beckerweg 1, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter Nummer 66291887 („MCU“). MCU ist auf dem (Großhandels-)Markt für teile für Motorräder, Mofas und Pkw aktiv; dazu zählt auch der Import und Export der oben genannten Teile.
1. Begriffsbestimmungen
1.1. In diesen Allgemeinen Lieferbedingungen tragen die nachstehend aufgeführten Wörter und Begriffe die folgende Bedeutung:
a. Abnehmer: eine natürliche oder juristische Person, die in der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt;
b. Allgemeine Lieferbedingungen: diese Allgemeinen Lieferbedingungen, die anwendbar sind auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten an den Abnehmer und die Erbringung von Dienstleistungen für den Abnehmer;
c. MCU: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Motorcycles United B.V., der Verwender dieser Allgemeinen Lieferbedingungen;
d. Tag: Kalendertag;
e. Produkt: jedes Produkt, das von MCU zum Verkauf angeboten, verkauft und geliefert wird, darin eingeschlossen Elektronikprodukte und/oder Feinmechanikprodukte;
f. Elektronikprodukt: Produkt, das mittels elektrischer Ströme und/oder elektromagnetischer Felder funktioniert;
g. Feinmechanikprodukt: präzise hergestelltes mechanisches Produkt mit oder ohne Mess- und/oder Kontrollmechanismen und/oder angetrieben durch elektrische Ströme und/oder elektromagnetische Felder;
h. Versiegelung: transparenter Kunststoff und/oder Kunststoffschutz und/oder Verpackung;
i. Nutzungsbedingungen: die Bedingungen für den Besuch und die Nutzung der Website, wie einsehbar auf der Website;
j. Website: www.motorcyclesunited.eu, von wo aus elektronisch mit MCU kommuniziert werden kann und wo Produkte und Produktdaten angesehen, Produkte gekauft und Bestellinformationen eingesehen werden können.
2. Kommunikation
2.1. Die Kommunikation zwischen MCU und dem Abnehmer erfolgt vorzugsweise online, wobei der Abnehmer durch Einloggen auf der Website das dort einleuchtend beschriebene Support-Emailsystem nutzen kann oder sich telefonisch während der regulären Öffnungszeiten von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +31 (085) 0606065 oder per E-Mail an [email protected] an MCU wenden kann.
2.2. Die von MCU gespeicherten elek-tronische Dateien der Kommunikation zwischen MCU und dem Abnehmer gelten als zwingender Beweis, sofern der Abnehmer keinen Gegenbeweis vorlegt.
Der Abnehmer ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Abnehmer an MCU übermittelten Angaben und Kontaktdaten. Falls MCU diese Angaben bzw. Daten nicht oder nicht vollständig und/oder anderweitig fehlerhaft oder unbrauchbar erhält, trägt der Abnehmer die diesbezügliche Gefahr.
3. Anwendungsbereich
3.1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sind anwendbar auf jedes Angebot und jede Offerte bzw. Erklärung von MCU sowie auf jeden (Fernabsatz-)Vertrag zwischen MCU und dem Abnehmer.
3.2. Die Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen, Einkaufs- oder Lieferbedingungen und/oder Branchenbedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3. Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
3.4. Falls eine Bestimmung aus diesen Allgemeinen Lieferbedingungen nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Lieferbedingungen uneingeschränkt in Kraft. MCU und der Abnehmer vereinbaren in diesem Fall neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen bzw. für nichtig erklärten Bestimmungen, wobei weitestmöglich der Zweck und die Absicht der nichtigen bzw. für nichtig erklärten Bestimmungen berücksichtigt werden.
4. Produktangebot
4.1. Jedes unterbreitete Angebot, jedes Produktangebot, jede Offerte bzw. jede Erklärung von MCU ist in jedem Fall unverbindlich und nur gültig, solange der Vorrat reicht.
4.2. Die von MCU angebotenen Produkte werden deutlich unter Angabe der Artikelnummer und, sofern verfügbar (Fabrik-) und Modelldaten, beschrieben, um die Eignung beurteilen zu können und auch um den Vergleich und/oder den Austausch eines anderen Produkts und/oder Teils eines zusammengesetzten Produkts zu ermöglichen.
4.3. MCU verwendet die Informationen auf ihrer Website mit größtmöglicher Sorgfalt. Abbildungen von Produkten sind eine möglichst wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte. MCU kann jedoch die Richtigkeit der Informationen und Abbildungen nicht garantieren. MCU übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aufgrund offensichtlicher Versehen und/oder Fehler. Offensichtliche Versehen und/oder Fehler seitens MCU binden MCU nicht.
4.4. Alle von MCU erteilten und/oder veröffentlichten Maße, Daten, Abbildungen, Kataloge, Preislisten, Websites, Offerten, NEN-Normen und/oder Normblätter sind immer annäherungsweise Angaben, sofern von MCU nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.5. Geringe Abweichungen der gelieferten Produkte, die technisch unvermeidlich sind bzw. im Handel als allgemein anerkannt betrachtet werden, können keinen Grund für die Auflösung eines Vertrags liefern.
5. Preise und Preisänderungen
5.1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in Euro und zuzüglich MwSt. sowie zuzüglich sonstiger etwaiger staatlicher Abgaben.
5.2. Die auf der Website angegebenen Preise können ohne Ankündigung geändert werden, falls MCU dies für wünschenswert befindet. MCU behält sich ausdrücklich das Recht vor, ihre Preise aufgrund von Erhöhungen von den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren, Steuern und anderen staatlichen Abgaben sowie Änderungen bei den Wechselkursen zu ändern.
6. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
6.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche vom Abnehmer gegenüber MCU geschuldeten Beträge in Euro zu zahlen.
6.2. Der Abnehmer ist nicht zum Aufschub von Zahlungen und/oder zur Verrechnung von vom Abnehmer gegenüber MCU aus welchem Grunde auch immer geschuldeten Beträgen berechtigt.
6.3. Falls der Abnehmer die geschuldeten Beträge nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, schuldet der Abnehmer ohne Erfordernis der Mahnung oder Inverzugsetzung über den gesamten offenen Betrag die gesetzlichen Handelszinsen im Sinne von Artikel 6:199a niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek) ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum des vollständigen Zahlungseingangs. Falls der Abnehmer nach Inverzugsetzung den/die geschuldeten Betrag/Beträge nicht bezahlt, ist MCU berechtigt, die Forderung/en von einem Dritten beitreiben zu lassen, und ist der Abnehmer zur Erstattung sämtlicher außergerichtlicher Kosten verpflichtet, die auf 15 % der Hauptforderung festgesetzt werden, jedoch mindestens 250,00 € betragen, und ist der Abnehmer ferner zur Erstattung sämtlicher MCU entstehender Kosten für Beistand durch Rechtsberater und Sachverständige sowie der Verfahrenskosten verpflichtet.
6.4. Sämtliche Zahlungen des Abnehmers dienen primär der Begleichung der geschuldeten Zinsen und/oder außergerichtlichen Kosten sowie der gerichtlichen (Inkasso-)Kosten und sekundär der Begleichung der ältesten offenen Rechnungen.
6.5. MCU behält sich das Eigentumsrecht vor an allen von ihr gelieferten oder zu liefernden Produkten bis zum Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aufgrund bestehender oder zukünftiger (Kauf‑)Verträge, die MCU und der Abnehmer über von MCU an den Abnehmer gelieferte oder zu liefernde Produkte geschlossen haben bzw. schließen werden, bzw. aufgrund solcher Verträge (u. a.) über vom Abnehmer verrichtete oder zu verrichtende Arbeiten sowie in Bezug auf bestehende oder zukünftige Forderungen, die MCU gegenüber dem Abnehmer möglicherweise hat oder erwirbt, weil der Abnehmer seine Pflichten aus den genannten Verträgen verletzt.
6.6. Der Abnehmer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu weiterzuverkaufen, sofern dies im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgt. Dieses Recht erlischt von Rechts wegen, wenn der Abnehmer Forderungen, auf die sich der Eigentumsvorbehalt bezieht, nicht erfüllt und/oder falls dem Abnehmer ein vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt wird oder die Insolvenz des Abnehmers beantragt wurde und/oder falls MCU dem Abnehmer dieses Recht ausdrücklich verweigert.
6.7. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten oder Dritten sonstige Rechte daran zu gewähren, solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Abnehmer übergegangen ist.
6.8. Der Abnehmer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum von MCU aufzubewahren, und er darf die Originalverpackung und die etwaige Versiegelung dieser Produkte nicht entfernen, sofern dies nicht notwendig ist, um die Funktionsweise des Produkts zu testen.
6.9. MCU ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen, falls der Abnehmer seine Pflichten verletzt oder MCU gute Gründe für die Annahme hat, dass der Abnehmer seine Pflichten verletzten wird. Nachdem MCU die betreffenden Produkte zurückgenommen hat, schreibt MCU dem Abnehmer den Marktwert gut, der in keinem Fall höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis abzüglich von etwaigen darauf gewährten Bonusbeträgen und Rabatten sowie der Kosten der Rücknahme.
6.10. Solange der Abnehmer die von MCU gelieferten Produkte nicht (vollständig) bezahlt hat und diese Zahlung fällig ist, kann MCU – unbeschadet anderer ihr zustehender Rechte – ihr Zurückbehaltungsrecht über alles das des Abnehmers ausüben, das sich im Besitz von MCU befindet.
7. Verfügbarkeit und Lieferbedingungen
7.1. Von MCU angegebene Lieferfristen werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung bekannten Daten festgesetzt. Die angegebenen Lieferfristen sind immer angestrebte Fristen und sind keinesfalls feste Fristen. MCU bemüht sich in angemessener Weise, die Lieferfristen möglichst einzuhalten, ist jedoch nicht an Liefertermine gebunden. Dies gilt auch, falls Lieferfristen aufgrund von außerhalb ihrer Macht oder Kontrolle liegenden Umständen nicht eingehalten werden können.
7.2. Ort der Lieferung ist die Anschrift, die der Abnehmer MCU mitgeteilt hat. Die Gefahr der Beschädigung bzw. des Verlusts von Produkten liegt bis zum Zeitpunkt der Ablieferung an der vom Abnehmer mitgeteilten Lieferanschrift und liegt danach beim Abnehmer oder bei dessen Vertreter.
7.3. Der Abnehmer ist verpflichtet, die gekauften Produkte beim physischen Angebot in Empfang zu nehmen. Falls der Abnehmer die Abnahme verweigert, werden die Produkte für einen Zeitraum von sieben (7) Tagen für Rechnung und Gefahr des Abnehmers gelagert. Nach Verstreichen dieses Zeitraums kann MCU, ohne dass MCU für etwaige entstandene Kosten und/oder etwaigen vom Abnehmer erlittenen Schaden haftet, den Vertrag auflösen.
7.4. Der Abnehmer hat jedes von MCU gelieferte Produkt auf eigene Kosten in Augenschein zu nehmen und MCU innerhalb von fünf (5) Tagen nach Lieferung schriftlich zu benachrichtigen über:
a. jeden Mangel, den der Abnehmer in oder an den gelieferten Produkten festgestellt hat, sowie die Art des Mangels;
b. Fehlmengen bei den gelieferten Produkten;
in Ermangelung einer solchen schriftlichen Benachrichtigung wird angenommen, dass die von MCU gelieferten Produkte im Einklang mit dem Vertrag stehen und den Erwartungen des Abnehmers entsprechen.
7.5. MCU ist berechtigt, Lieferungen zu stornieren oder aufzuschieben oder gelieferte Mengen herabzusetzen, falls MCU beispielsweise eine Verhinderung, Behinderung oder Verzögerung bei der Lieferung über die normale Lieferstrecke oder normalen Mittel erfährt und dies auf Umstände außerhalb ihrer Macht zurückzuführen ist, darin eingeschlossen, jedoch nicht beschränkt auf Störungen bei Zulieferern, Streiks und Unfälle. MCU haftet nicht für Verluste, Kosten, Schäden, Lasten oder Aufwendungen, gleich welcher Art, die unmittelbar oder mittelbar auf solche Umstände zurückzuführen sind oder unmittelbar oder mittelbar von solchen Umständen verursacht werden.
8. Vertragsgemäßheit und Garantie
8.1. MCU bemüht sich darum, dass die angebotenen Produkte den im Angebot genannten Spezifikationen sowie den angemessenen Anforderungen an Tauglichkeit und/oder Brauchbarkeit entsprechen, dies unter Berücksichtigung der angemessenerweise mit den Produkten zu verbindenden technischen Maßstäbe der Haltbarkeit und Sicherheit und der Umweltnormen je nach Herstellungsjahr und -zeitpunkt der Produkte.
8.2. Die Anwendbarkeit der gesetzlichen Garantieregelung und der Regelung zur Nichtvertragsgemäßheit gemäß Buch 7, Abteilung 2 Burgerlijk Wetboek wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. In allen Fällen, in denen eine Garantie für die Produkte gilt, reicht diese in keinem Fall weiter als die für das betreffende Produkt geltende Herstellergarantie. Jede Form der Garantie erlischt bei unsorgfältiger, fehlerhafter oder anderweitig unüblicher Nutzung der gelieferten Produkte.
9. Vertragsauflösung und Informationspflicht
9.1. MCU ist berechtigt, jeden Vertrag mit dem Abnehmer aufzulösen, wenn der Abnehmer für insolvent erklärt wurde, einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder durch Beschlagnahme ganz oder teilweise die Verfügungsgewalt über sein Vermögen verliert.
9.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, MCU schnellstmöglich über Umstände im Sinne des vorigen Absatzes zu informieren, und der Abnehmer ist ferner verpflichtet, den Vermögens- oder Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher umgehend von dem Eigentumsvorbehalt seitens MCU in Kenntnis zu setzen.
10. Haftung
10.1. Abhilfemaßnahmen für Abnehmer wegen eines mangelhaften Produkts sind auf den kostenlosen Austausch oder die kostenlose Reparatur dieses Produkts beschränkt.
10.2. MCU haftet in keinem Fall für mittelbare oder Folgeschäden des Abnehmers (darin eingeschlossen u. a.: entgangener Umsatz und Gewinn, entgangene Betriebschancen, Verlust von Daten, Schäden von Dritten) im Zusammenhang mit oder aus dem Vertrag oder der Nutzung der von MCU gelieferten Produkte durch den Abnehmer.
10.3. Die Haftung von MCU gegenüber dem Abnehmer für gleich aus welchem Grund entstandenen Schaden ist in jedem Fall je Schadensereignis (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt) auf den tatsächlich von dem Abnehmer aufgrund des Vertrags an MCU gezahlten Rechnungsbetrag für das betreffende Produkt einschließlich Versandkosten und auf jeden Fall auf den Betrag beschränkt, den ein Versicherer in dem betreffenden Fall auszahlt (zuzüglich der Selbstbeteiligung von MCU).
10.4. Voraussetzung für das Entstehen eines Schadenersatzanspruchs ist in jedem Fall, dass der Abnehmer den Mangel und den Schaden schnellstmöglich nach dessen Entstehen schriftlich bei MCU meldet, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten nach Entstehen des Schadens oder nachdem der Schaden und/oder der Mangel hätte festgestellt werden können. Etwaige Ansprüche hat der Abnehmer schnellstmöglich nach deren Entstehen gegenüber MCU geltend zu machen. Sämtliche Ansprüche, darunter Schadenersatzansprüche, erlöschen durch das bloße Verstreichen von sechs (6) Monaten nach Feststellung des Schadens oder Mangels bzw. sechs (6) Monate, nachdem der Schaden oder Mangel billigerweise hätte entdeckt werden können.
10.5. Nichts in dem zwischen MCU und dem Abnehmer zustande gekommenen Vertrag oder in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen schließt die Haftung von MCU aus oder beschränkt diese, falls diese die ist Folge von:
a. Betrug;
b. Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Unternehmensführung von MCU;
c. einer Haftung für Schäden an Personen oder Sachen aufgrund der Produkthaftung im Sinne von Artikel 6:185 ff. Burgerlijk Wetboek, dies unter Berücksichtigung der geltenden Normen im Hinblick auf (die Eigenschaften von) veraltete(n) Produkte(n) und den Herstellungszeitpunkt.
11. Höhere Gewalt
11.1. Ergänzend zu Artikel 6:75 BW gilt, dass, sofern und soweit höhere Gewalt vorliegt, MCU nicht verpflichtet werden kann, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer zu erfüllen, und/oder MCU berechtigt ist, ihre Verpflichtungen für die Dauer der Situation höherer Gewalt auszusetzen.
11.2. Ergänzend zu Artikel 6:75 BW sind unter höherer Gewalt alle äußeren Ursachen zu verstehen, aber nicht beschränkt auf, durch die MCU nicht in der Lage ist, die aus dem (Fernabsatz)vertrag hervorgehenden Verpflichtungen (fristgerecht) zu erfüllen. Dazu zählen auch Streiks bei Dritten und/oder Lieferanten von MCU, Störungen des Internets oder von Telekommunikationseinrichtungen und/oder Lieferengpässe bei Zulieferern oder anderen beauftragten Dritten sowie Ursachen durch staatliche Maßnahmen.
11.3. Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als 90 Tage an, ist MCU berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass MCU gegenüber dem Abnehmer schadenersatzpflichtig ist.
12. Nutzung von (Log-in-)Codes
12.1. Falls beim Abschluss des Vertrags oder anderweitig Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen genutzt werden, ist MCU berechtigt, dem Abnehmer Zugangs- oder Anmeldecodes zuzuweisen. Die Verantwortung für die Nutzung dieser Codes liegt ausschließlich beim Abnehmer. MCU haftet in keinem Fall für Schäden oder Kosten, die auf eine unbefugte oder missbräuchliche Nutzung der Zugangs- oder Anmeldecodes seitens des Abnehmers zurückzuführen sind.
13. Datenschutz
13.1. MCU verarbeitet die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags und entsprechend ihrer Datenschutzerklärung, die unter https://www.motorcyclesunited.eu/de/service/privacy-policy/ einsehbar ist.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1. Auf diese Allgemeinen Lieferbedingungen, die Lieferung von Produkten und sämtliche daraus hervorgehenden oder damit zusammenhängenden Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.
14.2. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Lieferbedingungen, der Lieferung von Produkten und jedem daraus hervorgehenden oder damit zusammenhängenden Vertragsangebot oder aus damit zusammenhängenden Verträgen ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Groningen vorgelegt.
14.3. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Nutzungsbedingungen
15.1. Die Bedingungen für die Nutzung der Website von MCU gelten für jeden Besucher der Website, darunter jeder Abnehmer, der über die Website eine Bestellung abgibt. Die Nutzungsbedingungen finden sich auf:https://www.motorcyclesunited.eu/de/service/general-terms-conditions/.
16. Allgemeines
16.1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sind auch in englischer, französischer und deutscher Sprache verfügbar. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen ist der niederländische Wortlaut dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausschlaggebend und stets maßgeblich für die Auslegung der in englischer, französischer und deutscher Sprache vorliegenden Bestimmungen.